Ein Kfz-Betrieb und damit auch der Meister oder die Meisterin im Kfz-Techniker-Handwerk kann eine breite Palette von Wartungs-, Reparatur-, Diagnose- und Karosseriearbeiten bis hin zur Fahrzeuglackierung anbieten. Die Einsatzmöglichkeiten eines Meisters gehen somit über den Rahmen eines einzelnen Ausbildungsberufes hinaus.
Meister/innen können verschiedene Leitungsfunktionen, z.B. eines gesamten Autohauses, des Kundendienstes oder der Werkstatt, übernehmen. Sie erstellen Aufträge nach den Kriterien Termineinhaltung, Vollständigkeit, Arbeitsqualität und Zeiterfassung sicher und koordinieren die Werkstattmitarbeiter bei übergreifenden Arbeitsaufträgen. Darüber hinaus kalkulieren sie Reparaturen, erstellen Kostenvoranschläge und unterstützen Gesellen in schwierigen Reparaturfällen. Zu den Tätigkeitsbereichen gehören ebenso die Endkontrolle der Werkstattarbeit, der Ausbildungsergebnisse der Lehrlinge sowie die Organisation von innerbetrieblichen Schulungen.
Die Meisterprüfung ist Voraussetzung für eine Führungsposition bzw. den Schritt in die Selbstständigkeit.
Dauer und Ziel
Der Meisterkurs dauert ein Kalenderjahr. Er beginnt im Januar und endet im Dezember eines jeden Kalenderjahres. An der Philipp-Matthäus-Hahn-Schule werden alle vier Teile angeboten:
Teil 1: Fachpraktischer Bereich (Werkstatt)
Teil 2: Fachtheoretischer Bereich mit den Fächern Kfz-Technik, Auftragsabwicklung und Betriebsführung
Teil 3: Wirtschaftlich-rechtlicher Bereich
Teil 4: Berufs- und arbeitspädagogischer Bereich
Der Unterricht wird als Vollzeitkurs (= alle vier Teile) in einer Meisterklasse (FRKR1) angeboten. Sofern noch Plätze in der Klasse frei sind, können auch einzelne Teile in Teilzeit besucht werden. Dies ist möglich, da die einzelnen Teile an bestimmten Tagen unterrichtet werden, z.B. Teil 1 immer Montags und Dienstags. Siehe auch „Kursablauf“.
Anrechnung
Wer eine Prüfung als Kfz-Servicetechniker abgelegt hat, kann auf Antrag von der Handwerkskammer vom Teil I der Meisterprüfung befreit werden. (Näheres bitte anfragen)
Kursablauf (Beginn Januar)
Von Januar bis Juli wird wie folgt unterrichtet:
- Mo. – Di. = Teil 1
- Mi. = Teil 2
- Do. – Fr. = Teil 3+4
- Ende Juli ist die Prüfung der Teile 3+4.
- Anschließend sind Sommerferien.
Von September bis Dezember wird wie folgt unterrichtet:
- Mo. – Di. = Teil 1
- Mi. – Do. – Fr. = Teil 2
- Die Prüfung im Teil 1 ist Ende November / Anfang Dezember.
- Die Prüfung im Teil 2 ist Anfang Januar des nächsten Jahres.
Bafög
Bafög-Anträge gibt es im Landkreis Esslingen beim Amt für Ausbildungsförderung. In anderen Landkreisen beim entsprechend zuständigen Amt.
Kursbeginn/-ende
Kursbeginn: im Januar eines jeden Kalenderjahres
Kursende: im Dezember eines jeden Kalenderjahres
Die Teilnehmer erhalten eine schriftliche Aufnahmebestätigung und den genauen Einschulungstermin zu gegebener Zeit mitgeteilt.
Voraussetzungen / Aufnahme
- Aufnahmevoraussetzungen: Ein Gesellenbrief + Berufsschulabschlusszeugnis für den Kfz-Mechatroniker (Kfz-Mechaniker) oder einen anderen Gesellenbrief und Berufspraxis als Kfz-Mechatroniker. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die zuständige Kammer. Wer zur Prüfung zugelassen ist, kann in die Meisterschule aufgenommen werden. Die Schüler werden gebeten, die Zulassung vorab bei der Kammer zu beantragen, da die Schule dies nicht prüfen kann.
- Aufnahmeantrag an die pmh-Schule ab 01. März eines jeden Kalenderjahres für die Teile 1, 2, 3 und 4


Ansprechpartner
Herr F. Högerle (Abteilungsleiter)
✆ 07022 93253 111
✉ hoeg@pmhs.de
Herr D. Mangold (Technischer Lehrer)
✆ 07022 93253 124
✉ mang@pmhs.de
Adresse
Philipp-Matthäus-Hahn-Schule
Technische Schule
Kanalstraße 29
72622 Nürtingen
Sekretariat
Telefon: 07022 93253 0
Telefax: 07022 93253 216
E-Mail-Adresse: pmhs@pmhs.de
Öffnungszeiten
Mo – Fr: 07.00 – 12.15 Uhr
Mo, Di, Do: 13.00 – 15.30 Uhr